GE Healthcare - Ihr starker Partner für das Krankenhauszukunftsgesetz
Die immer stärkere Digitalisierung der Gesundheitsversorgung geht mit zahlreichen Chancen einher, stellt die Krankenhäuser in Deutschland jedoch auch vor völlig neue Herausforderungen. Abhilfe - vor allem bei der Bereitstellung der hierfür benötigten Finanzmittel - soll das neue Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) schaffen.
Steigern Sie gemeinsam mit einem starken Partner wie GE Healthcare Ihre Zukunftsfähigkeit!
Erfahren Sie, wie Sie die potentiellen Fördermöglichkeiten des KHZG optimal nutzen können. Unser Erfahrungsschatz und unser in seiner Form einzigartiges Portfolio für die potentiell förderungsfähigen Leistungen nach § 19 Absatz 1 Ziffer 1.-10. sprechen für sich.
Nutzen Sie das Investitionsprogramm und machen Sie Ihr Krankenhaus fit für die Zukunft. Weitere Informationen zum KHZG sowie den entsprechenden Gesetzentwurf finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Viele unserer Ultraschallgeräte verfügen über Künstliche Intelligenz und automatisierte Funktionen zur schnelleren Diagnostik und sind somit potentiell förderungsfähig unter Punkt 1 des Krankenhauszukunftgesetzes:
Die Einrichtung teil- oder vollautomatisierter klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme, die klinische Leistungserbringer mit dem Ziel der Steigerung der Versorgungsqualität bei Behandlungsentscheidungen durch automatisierte Hinweise und Empfehlungen unterstützen.
Unsere Ultraschallsysteme der Venue-Familie sind potentiell förderungsfähig unter Punkt 4 des Krankenhauszukunftgesetzes:
Die Anpassung der technischen und insbesondere der informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik (...).
Lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten!
Sie benötigen weitere Informationen?
JB00086AT