Information zur neuen Strahlenschutzverordnung
Am 1. Januar 2019 ist die neue Strahlenschutzverordnung in Kraft getreten. In dieser wird unter anderem auch der Einsatz von Ultraschall in der Schwangerschaft geregelt: ab 2021 sind Ultraschalluntersuchungen in nicht-medizinischen Kontexten – wie zur Durchführung des sogenannten „Baby-TVs“ – untersagt.
Ärztlich indizierte Untersuchungen, auch sogenannte IGel-Leistungen, die über die Basisdiagnostik der drei im EBM-System abrechenbaren Untersuchungen hinausgehen sowie die im Verlauf der Schwangerschaft sich ergebenden Fragestellungen sind nicht betroffen.
Mit dieser Änderung sollen in erster Linie die sich immer mehr verbreitenden sogenannten ‚Ultraschall-Studios‘, in denen in der Regel von nicht-medizinischem Personal und zu rein ‚fotographischen Zwecken‘ 3D/4D-Untersuchungen angeboten, eingedämmt und dafür gesorgt werden, dass medizinische Geräte nur von medizinisch geschultem Personal und Ärzten eingesetzt wird.
Leider hat diese Änderung der Strahlenschutzverordnung insbesondere durch teils tendenziöse Kommunikation dazu geführt, dass die Sicherheit und die Unbedenklichkeit von Ultraschalluntersuchungen in Frage gestellt wird. Diese führte auch zur Verunsicherung von werdenden Müttern und Vätern.
Als Hersteller von Ultraschallgeräten hat die Sicherheit von Patientin, Fetus und Untersucher für uns stets oberste Priorität.
Wir weisen daher darauf hin, dass laut aktueller Studienlage keine Hinweise vorliegen, dass Ultraschalluntersuchungen (inkl. Doppler) schädlich für den Fetus sind. Vielmehr stellt der Ultraschall eine kostengünstige und sichere Bildgebungsmethode in der Medizin dar.
Quellen:
IGel-Monitor, Ultraschall in der Schwangerschaft (ergänzende Untersuchungen)
DEGUM, Ist Ultraschall in der Schwangerschaft gefährlich? – DEGUM-Experten weisen Kritik zurück